Sicherheit in Gottesdienst und Gemeinde zu Zeiten von Cov-19

Corona-Sicherheit im Gottesdienst
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Die jeweils aktuellen grundlegenden Regelungen ausgehend von der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie in den landeskirchlichen "Aktuellen Empfehlungen zum Infektionsschutz".

Darauf aufbauend hat der Kirchenvorstand ein eigenes Hygieneschutzkonzept für die Heilandskirchengemeinde beschlossen. Dieses können Sie hier einsehen (Stand 3.9.2020):

 

Kurze Zusammenfassung zum Thema "Gottesdienst"

Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der im o.g. Hygieneschutzkonzept enthaltenen Regeln für Gottesdienste:

  • Mund-Nase-Bedeckung (FFP2-Masken-Pflicht) ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen, außer bei der Einnahme des Abendmahls.

Ausnahmen:
- liturgisch Beteiligte bei Lesung, Predigt, Gebet, etc. - die jedoch einen Abstand von 4m(!) einhalten.
- Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen, die das Tragen einer MNB nicht möglich machen

  • Mindestabstand 1,5 m - Körperkontakt wird vermieden. Auch der liturgische Friedensgruß wird aktuell nicht mit Handschütteln sondern mit Zunicken durchgeführt.

Ausnahme: Angehörige des eigenen Hausstands dürfen freilich zusammen.

  • Gemeindegesang (aktuell generell verboten): wenn wieder möglich, voraussichtlich nur mit MNB und einem Mindestabstand von 1,5m (so war die Regelung vor dem 2. Lockdown). Solisten und kleine musikalische Ensembles dürfen in Gottesdiensten jedoch mitwirken.
  • Gesangbücher dürfen genutzt werden - allerdings nur einmalig, danach wird ihre Desinfektion sichergestellt.
  • Gottesdienstdauer wird unter einer Stunde gehalten.
  • Spendenkollekte: nur am Ausgang - auch für verschiedene Zwecke parallel möglich. (Auf das Herumgeben des sog. "Klingelbeutels" wird verzichtet.)
  • Abendmahl: wird nur in Form der Wandelkommunion gereicht. Die Einnahme erfolgt am jeweiligen Sitzplatz. Vor dem Empfang können Hände desinfiziert werden. Wein wird Einzelkelchen ausgeteilt (kleine Becherchen). Das  Abendmahl kann aber u.U. auch  "unter einerlei Gestalt" gefeiert werden, so dass nur das Brot ausgeteilt wird. (NB: Auch in dieser Form behält das Abendmahl theologisch gesehen seine volle "Gültigkeit"!)
  • Gottesdienste im Freien: Abstand von 1,5 m wird gewahrt. MNB wird empfohlen.
  • Trauungen/T aufen/ Konfirmationen: Im Moment gelten hier die gleichen Regeln wie bei allen anderen Gottesdiensten.
    (Allerdings hoffen wir, dass wir bei Beendigung des 2. Lockdowns wieder zu der vorigen Regel zurückkehren können: Da war es so, dass beim Tauf- oder Traugesellschaften selbst beschließen konnten, ob sie mit oder ohne Mindestabstand feiern. Denn in Gaststätten war das bis zu einer gewissen Personenzahl ja auch erlaubt, hernach gemeinsam Essen zu gehen. Wir werden sehen, ob und wenn ja: wann wir wieder zu dieser Regelung zurückkehren können ...)