Sexualisierte Gewalt und Missbrauch in der Kirche dürfen kein Tabu bleiben!

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Beim folgenden Text handelt es um eine Zusammenfassung der Informationen aus dem Rundschreiben des Landesbischhofs vom 16. Februar 2022

Es ist ein Widerspruch, der gar nicht größer sein kann: In einer Kirche, die sich Nächstenliebe und Hilfe für Schwache auf die Fahnen schreibt, wurde vielen Menschen sexualisierte Gewalt angetan von Kirchenmitarbeitenden. Dabei können wir uns nicht im Windschatten der katholischen Kirche ausruhen. Auch in der Ev.-Luth. Kirche in Bayern (ELKB) wurden bislang 166 Fälle gemeldet. Das beschäftigt und beschämt uns.

 

Was passiert nun?

•    Die Landessynode hat Ende 2020 ein Präventionsgesetz verabschiedet; eine Selbstverpflichtung, alle Arbeitsbereiche in Kirche und Diakonie auf Risiken zu überprüfen und Vorkehrungen zu treffen, damit sexualisierte Gewalt erst gar nicht passiert – oder, wenn doch, rasch und konsequent gehandelt wird.
•    Ein Präventionsteam führt Schulungen in allen Bereichen der Landeskirche durch, sensibilisiert so für das Thema und hilft bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten. (Jede Kirchengemeinde, jedes Dekanat wird ein solches Schutzkonzept erarbeiten – nicht, um es in einer Schublade abzulegen, sondern um das Thema wach und präsent zu halten.)
•    Eine EKD-weite wissenschaftliche Studie des Forschungsverbunds ForuM hat auch Einsicht in die Akten der bayerischen Landeskirche. Sie soll herausfinden, welche Strukturen in der Kirche sexualisierte Gewalt begünstigen.
•    Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bittet Betroffene, sich zu melden (bei der Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt - sie ist erreichbar unter Telefon unter 089 5595-335 oder per Email: AnsprechstelleSG@elkb.de). Betroffene werden dort beraten und unterstützt – etwa durch Therapiestunden oder einen unabhängigen Anwalt. Betroffene, deren Fall strafrechtlich verjährt ist, können durch die Unabhängige Kommission finanzielle Anerkennungsleistungen erhalten. Diese mit Fachleuten besetzte Kommission vergibt Leistungen bis zu 50.000 Euro.

München, 16. Februar 2022

Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm,
Landesbischof der Ev.-Luth. Kirche in Bayern

 

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